Bereits seit meiner Studienzeit arbeite ich aktiv in diesem Rechtsgebiet. Durch das große Aufkommen von Familienrechtsfällen sind uns nicht nur alle möglichen Fall- und Interessenlagen bekannt, sondern auch verschiedene rechtlich einwandfreie und interessengerechte gestalterische Regelungen.
Bei diesem Rechtsgebiet geht es vor allem um Scheidung, Unterhalt, Kindesangelegenheiten, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Zuweisung der Ehewohnung. In zunehmendem Maße bedeutend ist auch der Elternunterhalt (insbesondere wenn ein Elternteil im Heim lebt und die Rente nicht reicht).
Mitunter müssen der deutsche Anwalt und der deutsche Richter ausländisches Recht anwenden, wenn etwa beide Ehepartner einer gemeinsamen ausländischen Nationalität angehören. Dann ist ausländisches Recht anzuwenden.
Die neue Düsseldorfer Tabelle ist in unserem Menü zu finden, die alte im Downloadbereich.